Der neue Gesetzesentwurf zum Gebäudetyp E ist ein heiß diskutiertes Thema im Bundeskabinett. Die Bundesregierung will damit das Planen und Bauen in Deutschland vereinfachen, beschleunigen und kostengünstiger gestalten. Grundsätzlich begrüßt das VDMA Forum Gebäudetechnik die Bemühungen zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung im Bauwesen. Jedoch übt der Verband Kritik an der Möglichkeit, im Rahmen des Gebäudetyp-E-Gesetzes künftig rechtssicher von anerkannten Normen abzuweichen.
Bedeutung von Normen und Standards für Sicherheit und Qualität im Bauwesen
Normen und Standards sind zentrale Elemente der Bauplanung, die Transparenz und Vergleichbarkeit schaffen und vor allem die Sicherheit und Qualität von Bauwerken gewährleisten. Sie bilden die Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Robert Hild, Geschäftsführer der VDMA Allgemeine Lufttechnik, unterstreicht: „Es dürfen keine Kompromisse bei Sicherheit und Gesundheit gemacht werden. Gerade beim Brandschutz müssen die bestehenden Normen strikt eingehalten werden. Rauchschutzdruckanlagen und maschinelle Entrauchungssysteme etwa gewährleisten nicht nur eine sichere Evakuierung, sondern unterstützen auch die Feuerwehr bei ihren Einsätzen.“ Eine unzureichende Regulierung könnte zudem die Luftreinigung in Gebäuden beeinträchtigen, was ein Gesundheitsrisiko für die Bewohner darstellen würde.
Risiken für die Trinkwasserqualität durch mögliche Normabweichungen
Auch der VDMA Fachverband Armaturen und der Industrieverbund VDMA Sanitärtechnik und -design äußern Bedenken.
„Nach Angaben des Umweltbundesamtes ist die Trinkwasserqualität in Deutschland sehr gut“, so Dr. Laura Dorfer, Geschäftsführerin des Fachverbands. „Dies ist der modernen Sanitärtechnologie und innovativer Installationstechnik zu verdanken, die ihre hygienische Eignung gemäß geltenden Normen nachweisen. Eine Aufweichung dieser Normen könnte erhebliche negative Folgen für die Trinkwasserqualität haben, was unbedingt vermieden werden muss.“
Überblick über den Gesetzesentwurf und die geplanten Änderungen
Der Gesetzesentwurf zum Gebäudetyp E wurde am 29. Juli 2024 vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgestellt. Ziel ist es, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) so anzupassen, dass bei anerkannten Regeln der Technik Ausnahmen ermöglicht und die Sachmangelhaftung eingeschränkt werden können. Die Formulierungen im Entwurf sind jedoch vage, insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Komfortstandards und essenziellen technologischen Anforderungen. Diese Unklarheiten führen zu Verunsicherung unter Marktteilnehmern und bergen das Risiko, dass wichtige Standards für Sicherheit und Gesundheit verwässert werden.
Fazit: Keine Abstriche bei sicherheitsrelevanten Normen
Das VDMA Forum Gebäudetechnik plädiert eindringlich dafür, dass bestehende Normen, die die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten, nicht aufgeweicht werden. Gerade in Bereichen wie Brandschutz und Trinkwasserhygiene sind bewährte Standards unerlässlich, um die hohe Qualität und Sicherheit der gebauten Umwelt in Deutschland zu sichern.
www.vdma.org, www.bmj.de, www.umweltbundesamt.de
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