Die Geschäftsführung der H. Frickemeier Möbelwerk GmbH hat am 30.03.2020 beim Amtsgericht Bielefeld die Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung über die Gesellschaft beantragt. Dem Antrag wurde heute stattgegeben.
Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ermögliche der Gesellschaft ein Sanierungs- und Zukunftskonzept zu entwickeln, gab das Unternehmen heute bekannt.
Während des Verfahrens könne der Betrieb normal und in Eigenverantwortung der Geschäftsführung fortgeführt werden, wobei das Unternehmen vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weitgehend geschützt sei. Ziel der Die Geschäftsführung sei die Erstellung eines Insolvenzplans und die Umsetzung umfangreicher Sanierungsmaßnahmen.
Kein Regelinsolvenzverfahren / Kein Insolvenzverwalter
Bei dem Insolvenzverfahren handele es sich nicht um ein klassisches Insolvenzverfahren. Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, die Geschäftsführung führt das Unternehmen weiterhin.
Nach eingehender Prüfung aller die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft beeinflussenden endogenen und exogenen Faktoren – insbesondere die Entwicklung des Marktes, dessen weitere Prognose und die Auswirkungen der Corona-Virus-Krise – durch die Geschäftsführung, ist diese zur Überzeugung gekommen, dass das Verfahren für die Gesellschaft die beste Möglichkeit sei, um die Sanierung im Interesse von Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern und Gläubigern erfolgreich durchzuführen und auf diesem Wege den nachhaltigen und langfristigen Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Der Schritt in das Verfahren sei notwendig geworden, um der H. Frickemeier Möbelwerke GmbH den erforderlichen Handlungsspielraum zu verschaffen und notwendige Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen rechtssicher umsetzen zu können.
Geschäftsbetrieb läuft weiter / Zahlungs- und Lieferfähigkeit gesichert
Der Geschäftsbetrieb der H. Frickemeier Möbelwerk GmbH wird während des Verfahrens regulär fortgesetzt. Aufgrund der weitehin gegebene Zahlungsfähigkeit wird das Unternehmen mit der Produktion fortfahren und seinen Lieferverpflichtungen ohne Einschränkungen nachkommen können.
Unterstützung der Geschäftsführung durch Sachwalter
Als vorläufigen Sachwalter für die Gesellschaft hat das Amtsgericht Bielefeld Herrn Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus von der Kanzlei Kebekus et Zimmermann bestellt. Dieser überwacht im Interesse der Gläubiger das Verfahren und die Erstellung des Sanierungsplans. Brigitte Küchen weist darauf hin, dass Herr Dr. Kebekus ein ausgewiesener Fachmann für Unternehmensrestrukturierungen sein und für seine Aufgabe als Sachwalter über einen umfassenden Erfahrungsschatz verfüge.
Die Geschäftsführung wird von der auf Unternehmenssanierung spezialisierten, bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Ludwig Wöhren Schewtschenko (LWS) Partnerschaft mbB (Neuer Wall 43, Hamburg), beraten. Zuständig sind die Rechtsanwälte Hanning Wöhren, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Dr. Marc Ludwig, Fachanwalt für Insolvenzrecht.
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