Seit Beginn dieses Jahres ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten und adressiert die unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten. Doch die Umsetzung des Gesetzes wirft in der Möbelindustrie noch zahlreiche Fragen auf, wie Jan Kurth, Geschäftsführer der Verbände der deutschen Möbelindustrie (VDM/VHK), feststellt. Um den Unternehmen bei der konkreten Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen, arbeiten der Verband, die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) und das Deutsche Institut für Möbeltechnik (DIM) derzeit an einem Branchenkonzept.
Laut Aussagen von Jan Kurth wurde das Branchenkonzept bereits mit der Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) besprochen und sei dort auf eine positive Reaktion gestoßen. Die Details des Konzepts werden aktuell ausgearbeitet, und die Fertigstellung ist für den Herbst 2023 geplant.
Das Hauptziel des Konzepts und des begleitenden Leitfadens besteht darin, der Möbelbranche konkrete und mittelstandstaugliche Handlungsempfehlungen zu wichtigen Fragestellungen zu geben, wie DGM-Geschäftsführer Jochen Winning erläutert. Das Konzept soll den Unternehmen Vorlagen zur Verfügung stellen, beispielsweise für die Risikoanalyse, und klare Prozessabläufe aufzeigen.
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