Die Verbände des Möbelhandels und der Möbelindustrie arbeiten gemeinsam an der praxisnahen Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). In einem Arbeitstreffen in Köln haben der Handelsverband Möbel und Küchen (BVDM) und die Verbände der deutschen Möbelindustrie beschlossen, konkrete Schritte für eine einheitliche Vorgehensweise einzuleiten.
Die branchenweite Lösung basiert auf einem Konzept, das von den Verbänden der deutschen Möbelindustrie, der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel und dem Deutschen Institut für Möbeltechnik Ende 2023 entwickelt wurde. Dieses Konzept soll der Möbelbranche helfen, das nationale Lieferkettengesetz angemessen anzuwenden. Die Planungen der Verbände sehen vor, dass Möbelhersteller nach der Umsetzung des Branchenkonzepts das Ergebnis ihrer eigenen Analyse dem Möbelhandel bestätigen. Hierzu müssen die im Konzept enthaltenen erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Wie Jan Kurth, Geschäftsführer der Verbände der deutschen Möbelindustrie, betonte, werde die Verantwortung für Lieferketten seitens der deutschen Möbelindustrie ernst genommen. Im Rahmen des Branchenkonzepts werde eine Risikoanalyse gemäß den Anforderungen des LkSG durchgeführt, um dem Möbelhandel die notwendige Sicherheit zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu bieten. Eine praxisorientierte und mittelstandstaugliche Umsetzung stehe dabei im Fokus.
Christian Haeser, Geschäftsführer des BVDM, erläuterte, dass das deutsche Lieferkettengesetz bereits seit Anfang Januar 2023 in Kraft sei. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle habe umfangreiche Handreichungen zur Berichtspflicht und Risikoanalyse veröffentlicht. Durch die Vorarbeit der Händler seien bereits viele Problempunkte angesprochen und Lösungsansätze initiiert worden. Man sei zuversichtlich, sich auf dem richtigen Weg der Umsetzung zu befinden.
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