Am 1. Mai 2014 trat die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Ziel der Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden.
Bis 2050 soll in Deutschland ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Deshalb wird die EnEV in regelmäßigen Abständen angepasst, vor 2014 zuletzt im Jahre 2009.
Was hat sich gegenüber der EnEV 2009 verändert? Was müssen Architekten, Planer, Bauherren, Mieter und Vermieter ab sofort beachten? ç
EnEV 2014.
Einige Beispiele: Der Wert des nicht erneuerbaren Anteils des Primärenergiefaktors für Strom lautete vor der Novelle 2,6. Ab dem 1. Mai 2014 beträgt der Wert dann 2,4 und in einer nächsten Stufe ab dem 1. Januar 2016 dann 1,8. Technisch veraltete Heizkessel, die vor Ende 1984 in Betrieb genommen wurden, sind bis zum 1. Januar 2015 gegen effizientere Kessel auszutauschen.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Brennwertkessel, Niedertemperaturkessel bzw. dementsprechend modernisierte Kessel und
Kessel in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Neue Energieausweise für Wohngebäude müssen künftig die Angabe der Effizienzklasse enthalten. Die Effizienzklassen werden dabei, ähnlich wie bei Haushaltgeräten, mit Buchstaben angegeben. Für Energieausweise gelten verschärfte Anforderungen. Einerseits müssen sie direkt nach Fertigstellung
eines Gebäudes ausgestellt und übergeben werden. Andererseits sind Energieausweise bei Immobilienverkäufen vorzulegen oder gut
sichtbar auszulegen.
Die HEA-Fachinformation steht allen Interessierten kostenlos als Download unter http://www.hea.de zur Verfügung.
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