Die folgende Pressemitteilung veröffentlichte Alno aus Pfullendorf am 23. Juli 2017: „Der Vorstand der Alno AG und die vom Vorstand der Alno AG bestellten Generalbevollmächtigten nehmen die jüngste, teilweise falsche Presseberichterstattung zum Anlass, zur augenblicklichen Situation im beantragten Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung Stellung zu nehmen.
Am 20. Juli 2017 fand die erste Sitzung der Gläubigerausschüsse in den Insolvenzantragsverfahren Alno AG, Gustav Wellmann GmbH & Co. KG und Alno Logistik & Service GmbH statt.
Der Gläubigerausschuss der Alno AG ist mit Vertretern der Warenkreditversicherer, eines Factoring Unternehmens, der Anleihegläubiger, der Agentur für Arbeit, des Pensions-Sicherungs-Vereins aG und der Arbeitnehmer besetzt. Eine Erweiterung des Gläubigerausschusses um einen zu bestellenden Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger ist nach dessen Bestellung durch die Anleihegläubiger dem Insolvenzgericht vorgeschlagen.
Die beiden anderen Gläubigerausschüsse sind mit Vertretern der Warenkreditversicherer, der Agentur für Arbeit, und der Arbeitnehmer besetzt. Bankenvertreter sind nicht in den Gläubigerausschüssen vertreten, da die Alno AG und ihre deutschen Tochtergesellschaften keine Bankverbindlichkeiten haben.
Die Gläubigerausschüsse haben in der Gläubigerausschusssitzung die Fortsetzung des Insolvenzantragsverfahrens in Eigenverwaltung einstimmig befürwortet.
Im Rahmen der Eigenverwaltung wurden die Insolvenzrechtsexperten Andreas Ziegenhagen und Dirk Schoene aus der internationalen Sozietät Dentons von der Alno AG als Generalbevollmächtigte berufen. Die Bestellung von Generalbevollmächtigten oder Organen, die die Rolle des CRO (Chief Restructuring Officer) übernehmen, ist in Eigenverwaltungsverfahren üblich.
Das Amtsgericht Hechingen hat in den Insolvenzantragsverfahren Rechtsanwalt Professor Dr. Martin Hörmann aus dem Stuttgarter Büro der Sozietät Anchor auf Grundlage eines einstimmigen Votums der Mitglieder der Gläubigerausschüsse jeweils zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Die Alno AG wurde bei der Insolvenzantragstellung und wird weiterhin von der Sozietät BRL Boege Rohde Luebbehuesen beraten.
Es war zu keinem Zeitpunkt Bestreben der Alno AG, Herrn Ziegenhagen oder Herrn Denkhaus aus der Sozietät BRL Boege Rohde Luebbehuesen den Gläubigern oder dem Insolvenzgericht als Sachwalter vorzuschlagen.
Partner der von wenigen Gläubigern vorgeschlagenen Sozietät Schultze & Braun konnten nach der Auffassung des Vorstands der Alno AG nicht als Sachwalter bestellt werden, da die Sozietät Schultze & Braun die Alno AG in den letzten Jahren immer wieder beraten hat.
Im Hinblick auf den gestellten Antrag auf Eigenverwaltung der pino Küchen GmbH liegen der Alno AG Informationen vor, dass die Aktien der Liechtensteiner Gesellschaft, die Lieferantenforderungen gegen die pino Küchen GmbH im März 2017 gekauft haben soll, zu 33 % von dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Ipek Demirtas gehalten werden. Das Anstellungsverhältnis mit Frau Demirtas wurde im März 2017 fristlos gekündigt, nachdem sie bereits im Dezember 2016 als Mitglied des Vorstandes abberufen wurde.
Der Vorstand der Alno AG bittet alle Gläubiger darum, sich dem Vertrauen, welches der Gläubigerausschuss der Eigenverwaltung ausgesprochen hat, anzuschließen und die Alno AG und ihre Tochtergesellschaften in dieser schwierigen Phase im Interesse aller Gläubiger zu unterstützen. Die Alno AG und deren Tochtergesellschaften setzen derzeit alles daran, das verlorene Vertrauen der Lieferanten und Kunden wiederzugewinnen.“
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