Die BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH, „BSH“, hat vom Bundeskartellamt grünes Licht für die Einführung ihres neuen leistungsorientierten Rabattsystems erhalten. In dem in 2013 geltenden Rabattsystem, bei dem Händler für im Laden verkaufte Geräte höhere Rabatte erhielten als jene, die über einen eigenen Internetshop vertrieben, sah das Bundeskartellamt eine potentielle Benachteiligung der Online-Aktivitäten eines Händlers und wertete das Rabattsystem der Bosch Siemens Hausgeräte GmbH – ähnlich wie das jüngst vom Bundeskartellamt beanstandete Rabattsystem von „Gardena“ als wettbewerbsbeschränkendes Doppelpreissystem. (http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/DE/Fallberichte/Kartellverbot/2013/B7-11-13.pdf?__blob=publicationFile&v=4)
Die BSH hat das Rabattsystem daraufhin im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens in enger Kooperation mit dem Bundeskartellamt abgeändert. Ab dem 1. Januar 2014 werden die Handelsleistungen des stationären Handels und des Online-Handels gleich bewertet. Wie des BSH in einer Pressemeldung mitteilte, ist die Unternehmensgruppe nach wie vor davon überzeugt, dass das zum 1. Januar 2013 eingeführte Rabattsystem in jeder Hinsicht den kartellrechtlichen Vorgaben entsprach, hat sich aber im Interesse der Rechtssicherheit zu einer Modifizierung des Rabattsystems bereit erklärt. Die leistungsorientierte Ausgestaltung des Systems bleibt erhalten.
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