Die Warendorfer Küchen GmbH, hat heute beim zuständigen Amtsgericht in Münster einen Antrag auf eine sogenannte „Eigenverwaltung“ nach § 270a InsO gestellt. Darüber informierte die Geschäftsführung des Unternehmens die rund 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Betriebsversammlung. Ursächlich hierfür ist ein deutlicher Rückgang in einzelnen Marktsegmenten, der durch ein dynamisch wachsendes Auslandsgeschäft bisher nicht vollständig kompensiert werden konnte.
Das Amtsgericht hat dem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, durch die die Geschäftsführung handlungsfähig bleibt. Mit dem Antrag auf Eigenverwaltung nutzt das Unternehmen die seit dem 1. März 2012 geltenden insolvenzrechtlichen Möglichkeiten, die zur Restrukturierung und Sanierung erforderlichen Maßnahmen in eigener Verantwortung zu entwickeln und umzusetzen. Der Geschäftsführer des Unternehmens, SLav Lepenin, sieht diese Vorgehensweise als beste Möglichkeit, um zwingend notwendige Sanierungsschritte einzuleiten, und so den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Unterstützt wird die Geschäftsführung dabei durch die Restrukturierungsexperten Dr. Kristof Wilmes und Hartmut Brandt aus der Münsteraner Rechtsanwaltskanzlei Michels & Wilmes sowie einem Team um Dr. Jochen Vogel von der Beratungsgesellschaft Ernst & Young. Vom Amtsgericht zum vorläufigen Sachverwalter bestellt wurde Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Michael Mönig.
Der Geschäftsbetrieb, so die Geschäftsführung, laufe während der gesamten Restrukturierung unverändert weiter.
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