Wie in einer Pressinformation der Burk AG, Beraternetzwerk für die mittelständische Wirtschaft veröffentlicht wurde, wurde Anfang dieser Woche von der Unternehmensleitung entschieden, die vom Gericht genehmigte Eigenverwaltung der Warendorfer Küchen GmbH in einem Regelinsolvenzverfahren fortzuführen. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, alle geplanten und angedachten Sanierungsideen schnellstmöglich umzusetzen, und so noch schneller durch das Insolvenzverfahren zu kommen. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Michael Mönig von der Kanzlei Mönig und Partner in Münster, begrüßt diese Entscheidung.
Die Geschäftsführung, so heißt es weiter, ist weiterhin im Amt, und genießt bei der Sanierung das Vertrauen des vorläufigen Insolvenzverwalters. „Wir haben nach intensiven Beratungen sehr bewusst den Weg der übertagenden Sanierung beschritten. Eine Entscheidung für das Wohl des Unternehmens und der Mitarbeiter“, so Slav Lepenin, Geschäftsführer Warendorfer Küchen GmbH. „In der Eigenverwaltung hätte die Umsetzung der für uns notwenigen Umstrukturierungen zu viel Zeit gekostet.“ Die Maßnahme könnte bereits noch im Frühjahr umgesetzt werden, und damit den Weg frei für eine solide Zukunft des Unternehmens machen.
Die finanzielle Lage des Unternehmens ist für den Augenblick stabil. Für die betriebliche Weiterführung stehen die monetären Mittel zur Verfügung. Darüber hinaus konnten bereits vor zwei Wochen die Dezemberlöhne an die Mitarbeiter überwiesen werden. Die Finanzierung des Insolvenzgeldes ist zudem gesichert.
Der Geschäftsbetrieb läuft unverändert weiter und Kundenaufträge werden gewohnt professionell und in hochwertiger Qualität bearbeitet und termingerecht ausgeliefert.
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