Das Amtsgericht Hechingen hat dem Antrag der Alno AG auf ein vorläufiges Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung zugestimmt. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Prof. Dr. Martin Hörmann aus der Kanzlei Anchor Rechtsanwälte bestellt. Mit der Entscheidung wird ein sechsköpfiger Gläubigerausschuss eingesetzt, in dem die Interessen aller Gläubigergruppen vertreten sind, insbesondere auch der Anleihegläubiger.