Naber unterstützt seine Partner mit servicefreundlichem Konzept Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Leuchten und Lampen am 1. März 2014 ist der Handel verpflichtet, Energielabel am Produkt und im Verkaufsraum, bzw. als Angabe in Werbung, Preisangeboten, Ausschreibungen und…
Via Download zum Energielabel für Leuchten
Ab März 2014 ist die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Leuchten eine neue Anforderung für die Möbel- und Küchenbranche. Alle ab diesem Zeitpunkt in Ausstellungen und Präsentationen neu in Verkehr gebrachten Leuchten sind laut EU-Verordnung Nr. 874/2012 zu kennzeichnen.
Hier leistet der Küchentechnikspezialist Vogt professionelle Hilfestellung.