Die Warendorfer Küchen GmbH, hat heute beim zuständigen Amtsgericht in Münster einen Antrag auf eine sogenannte „Eigenverwaltung“ nach § 270a InsO gestellt. Darüber informierte die Geschäftsführung des Unternehmens die rund 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Betriebsversammlung. Mit dem Antrag auf Eigenverwaltung nutzt das Unternehmen die seit dem 1. März 2012 geltenden insolvenzrechtlichen Möglichkeiten, die zur Restrukturierung und Sanierung erforderlichen Maßnahmen in eigener Verantwortung zu entwickeln und umzusetzen. Vom Amtsgericht zum vorläufigen Sachverwalter bestellt wurde Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Michael Mönig.
Der Geschäftsbetrieb, so die Geschäftsführung, laufe während der gesamten Restrukturierung unverändert weiter.