Laut einer Pressemeldung der Alno AG beabsichtigt die Unternehmensgruppe voraussichtlich am 19. März eine Pflichtwandelschuldverschreibung in Höhe von 14 Millionen Euro zu begeben. Die Pflichtwandelschuldverschreibungen werden einer begrenzten Anzahl von qualifizierten Investoren angeboten. Der Erlös dient der Finanzierung eines Teils des Kaufpreises für die Akquisition der AFG Küchen AG.