Adhoc-Meldung vom 24.7.2017 „Das Amtsgericht Hechingen hat auf den Antrag der pino Küchen GmbH vom 21. Juli 2017 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Prof. Dr. Martin Hörmann aus der Kanzlei ANCHOR Rechtsanwälte bestellt. Der Antrag…