Das Amtsgericht Hechingen hat dem Antrag der Alno AG auf ein vorläufiges Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung zugestimmt. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Prof. Dr. Martin Hörmann aus der Kanzlei Anchor Rechtsanwälte bestellt. Mit der Entscheidung wird ein sechsköpfiger Gläubigerausschuss eingesetzt, in dem die Interessen aller Gläubigergruppen vertreten sind, insbesondere auch der Anleihegläubiger.
Bei der Sanierung in Eigenverwaltung wird das Unternehmen unterstützt von Andreas Ziegenhagen und Dirk Schöne aus der Kanzlei Dentons. Beide übernehmen die Funktion des Chief Restructuring Officers (CRO) und werden als Generalbevollmächtigte der Alno AG fungieren. Darüber hinaus wird das Unternehmen und der Vorstand bei der Sanierung von Stefan Denkhaus von der Sozietät BRL Böge Rohde Lübbehüsen begleitet.
Mit der Sanierung in Eigenverwaltung verfolgt der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat das Ziel, die 2012 mit dem sogenannten ESUG („Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“) eingeführten Vorteile zu nutzen und das Unternehmen fortzuführen. Die bisherige starke Marktposition als einer der größten inländischen Küchenhersteller soll gesichert werden. Der Geschäftsbetrieb läuft insgesamt unverändert weiter, die Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld abgesichert.
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