Nach dem Abschluss der technischen und organisatorischen Vorbereitungen konnte die Küchenproduktion der Alno AG am Stammsitz in Pfullendorf wieder starten, mit dem Ziel, im Interesse der Kunden und im Interesse der Gläubiger den Geschäftsbetrieb als Grundlage für die weiteren Sanierungsanstrengungen zu stabilisieren, so eine Pressemitteilung von heute.
Für die Nachproduktion bereits eingeplanter und die Neuproduktion der seit dem 12. Juli eingegangenen Aufträge seien in Pfullendorf Samstagsschichten eingerichtet worden, so dass der Rückstand bestmöglich aufgeholt werden könne. Küchen, die neu beauftragt werden, sollen ab dem 28. August in die Produktion gehen und ab September ausgeliefert werden. Parallel zur Neuproduktion erfolge die Komplettierung bereits gelieferter und noch in Auslieferung befindlicher Küchen.
Das Werk in Enger, in dem vor allem die Küchen der Produktlinie Wellmann produziert werden, solle mit Wiederaufnahme der Produktion in der Woche ab dem 7. August folgen. Die Voraussetzungen für die Aufnahme der Produktion der Pino-Küchen in Coswig wurden am 27. Juli mit dem Massedarlehen geschaffen. Ziel sei auch hier, wieder in KW 32 mit der Produktion zu starten. Die Unterbrechung der Produktion sei notwendig gewesen, um die Finanzierung des operativen Geschäftsbetriebs sicherzustellen und zu gewährleisten, dass sämtliche im Rahmen des jetzigen Verfahrens eingegangenen Verpflichtungen erfüllt werden können.
Der vorläufige Sachwalter Prof. Dr. Martin Hörmann und der vorläufige Gläubigerausschuss unterstützen die Anstrengungen des eigenverwaltenden Vorstands, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und zu stabilisieren. Die Sanierung der Alno Gruppe wird im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens angestrebt. In diesem Zusammenhang seien die Vertreter der Gläubiger, der eigenverwaltende Vorstand und die vorläufige Sachwaltung sich einig, dass im Rahmen eines in dieser Verfahrenskonstellation üblichen Dual Track Prozesses ein strukturiertes Bieterverfahren organisiert werden solle. Ein M&A-Berater ist mit der Durchführung eines Investorenprozesses für die gesamte Alno-Gruppe beauftragt. Prof. Dr. Martin Hörmann kündigte an, dass die vorläufige Sachwaltung in Abstimmung mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragt habe, die Zeiträume vor den Insolvenzanträgen sachverständig zu prüfen. Man erwarte sich daraus Erkenntnisse, ob und in welchem Umfang möglicherweise vor den Insolvenzanträgen Entscheidungen gefällt worden sind, die den Interessen der Gläubiger zuwidergelaufen sind.
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